Zur kontinuierlichen Unterstützung altenpolitischer Entscheidungsprozesse hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung 1994 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen Altenbericht vorzulegen. Zu diesem Zweck beruft die Bundesregierung jeweils ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommissionen, die mit unabhängigen Experten und Expertinnen besetzt werden. Die Sachverständigenkommission erstellt in rund zweijähriger Arbeit ihr Gutachten. Zur Unterstützung ihrer Arbeit holt diese Kommission schriftliche Expertisen von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein, die später in den so genannten Expertisenbänden zum Altenbericht veröffentlicht werden. Die Bundesregierung fügt dem Sachverständigenbericht ihre Stellungnahme bei und übergibt beide Teile gemeinsam als "Altenbericht" dem Parlament und der Öffentlichkeit.
Die Altenberichte der Bundesregierung bilden heute, neben aktuellen wissenschaftlichen Studien, anderen Berichten auf Bundesebene (z.B. Berichte der Enquete-Kommission "Demografischer Wandel", Alterssicherungsberichte, Pflegeberichte usw.) und den Altenberichten der Länder, Kommunen und Verbände, eine der wichtigsten Quellen für die öffentliche Diskussion zu Fragen der Politik für das Alter. Die bislang erschienenen Altenberichte der Bundesregierung haben darüber hinaus zur allgemeinen Verbreitung des Wissens über Alternsprozesse und die Situation älterer Menschen beigetragen.
Der 1993 vorgelegte Erste Altenbericht hatte allgemeinen Charakter und zeichnete ein Gesamtbild der Lebenssituation älterer Menschen im kurz zuvor vereinten Deutschland. Der Zweite Altenbericht (1998) widmete sich dem Thema "Wohnen im Alter". Der Anfang 2001 erschienene Dritte Altenbericht enthält eine allgemeine Bestandsaufnahme der Lebenssituation Ãlterer (einschließlich der Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands), entwirft Zukunftsperspektiven und gibt Handlungsempfehlungen für jene Politikfelder, die für die Lebenssituation älterer Menschen besonders relevant sind. Der Dritte Altenbericht betont die Bedeutung individueller und gesellschaftlicher Ressourcen für ein selbstständiges, aktives und produktives Leben im Alter. Der Vierte Altenbericht (2002) trägt den Titel "Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen". Er befasst sich eingehend mit den besonderen Bedürfnissen hochaltriger Menschen mit dem Ziel, ein realistisches Bild dieses Lebensabschnitts zu zeichnen und eine Basis für zukünftig notwendige Planungen und Entscheidungen zu schaffen. Ein Schwerpunkt wurde auf die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Versorgungssituation Demenzkranker gelegt. Der Fünfte Altenbericht 2006 trägt den Titel "Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen". Im Zentrum des Berichts stehen die Potenziale älterer Menschen, die in den Feldern Erwerbsarbeit, Bildung, Einkommenslage, Seniorenwirtschaft, Familie und private Netzwerke, Engagement und Teilhabe sowie für ältere Migrantinnen und Migranten untersucht werden. Der im Dezember 2010 veröffentlichte Sechste Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“ zeigt, dass die dominierenden Altersbilder in zentralen Bereichen der Gesellschaft der Vielfalt der Lebensstile und Lebensumstände im Alter häufig noch nicht gerecht werden. Der Bericht soll eine öffentliche Debatte über angemessene Altersbilder anregen, gleichzeitig lädt er dazu ein, über die eigenen Altersbilder nachzudenken.
Im August 2020 wurde zudem der Achte Altersbericht unter dem Titel "Ältere Menschen und Digitalisierung" publiziert. Dieser beschäftigt sich zentral mit den Auswirkungen von Digitalsierung auf Wohnen, Mobilität, Integration, Gesundheit, Pflege und Sozialraum älterer Menschen.
Alle veröffentlichten Altenberichte der Bundesregierung sind für Privatpersonen in gedruckter Form kostenpflichtig über den Bundesanzeiger Verlag (telefonisch 0800-12 34 339) zu bestellen. Behörden und Institutionen erhalten die Berichte in gedruckter Form auch bei der Publikationsstelle der Bundesregierung (telefonisch 01805-77 80 90, Fax: 01805-70 80 94, Email: publikationen@bundesregierung.de).
Zusätzlich stehen die Berichte hier als Download zur Verfügung.